Seit 24.11.2021 gilt in Mecklenburg-Vorpommern die neue Corona-LVO M-V.
Corona-Verordnung.pdf (regierung-mv.de)
Gäste in Ferienhäusern müssen neben dem 2G Status bei der Anreise einen aktuellen Coronatest vorlegen (siehe bitte Anlage 1a der Verordnung). Die Möglichkeit der Testung besteht u.a. in Zinnowitz:
Corona Schnelltest – Zinnowitz – Kurverwaltung (schnelltest-usedom.de)
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage ist ggf. eine vorherige Terminbuchung bei Bedarf empfehlenswert.
Haben Sie Fragen zur neuen Corona-Verordnung? Ihr Anfragen beantworte ich Ihnen gern.
Eine schöne Adventszeit wünscht Ihnen Ihr Vermieter
Alexander Dietzel
info(at)ferienhaus-dietzel.de
01516 7223962