Die neuen Anreisebestimmungen in Mecklenburg-Vorpommern

Seit 24.11.2021 gilt in Mecklenburg-Vorpommern die neue Corona-LVO M-V.

Corona-Verordnung.pdf (regierung-mv.de)

Gäste in Ferienhäusern müssen neben dem 2G Status bei der Anreise einen aktuellen Coronatest vorlegen (siehe bitte Anlage 1a der Verordnung). Die Möglichkeit der Testung besteht u.a. in Zinnowitz:

Corona Schnelltest – Zinnowitz – Kurverwaltung (schnelltest-usedom.de)

Aufgrund der gestiegenen Nachfrage ist ggf. eine vorherige Terminbuchung bei Bedarf empfehlenswert.

Haben Sie Fragen zur neuen Corona-Verordnung? Ihr Anfragen beantworte ich Ihnen gern.

Eine schöne Adventszeit wünscht Ihnen Ihr Vermieter
Alexander Dietzel
info(at)ferienhaus-dietzel.de
01516 7223962

 

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